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IMPFUNGEN
 

Sämtliche durchgeführten Impfungen müssen in einem vom Tierarzt bestätigten Impfpaß nachgewiesen werden. Dieser ist – wie Stammbaum und Besitztransfer – „ein Teil“ der Katze und bereits im Kaufpreis enthalten. Sie sind mit dem Tier bei der Übergabe auszuhändigen.

Züchter, die dem 1.DEKZV e.V. angeschlossen sind, sind verpflichtet, kein Jungtier ohne vollständige Grundimmuni-sierungen gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen abzugeben.
Diese beiden Impfungen können zusammengefaßt in einer Spritze als Kombinationsimpfung gegeben werden, allerdings müssen die Kätzchen mindestens acht bis neun Wochen alt sein, da erst zu diesem Zeitpunkt das Immunsystem der Tiere soweit aufgebaut ist, daß es Antikörper bilden kann, die die Tiere vor einer Infektion schützen. Die Impfung gegen

Katzenseuche wird zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft, danach einmal jährlich zur Auffrischung.

Katzenschnupfen wird ebenfalls zweimal im Abstand von drei Wochen geimpft, danach einmal jährlich zur Auffrischung.

Noch einmal: Die vorgenannten Impfungen sind absolute Pflichtimpfungen für Züchter
des 1.DEKZV e.V.!

Als weitere Impfungen sind verfügbar und werden teilweise auch von einigen Züchtern freiwillig mitgegeben:

Leukose-Schutzimpfung gegen die ansteckende und zumeist tödlich verlaufende Virusinfektion. Es wird zweimal im Abstand von drei Wochen grundimmunisiert, danach ist eine jährliche Auffrischung ausreichend. In unserem Verband müssen alle Zuchttiere gegen Leukose geimpft sein. Der Nachweis muß bei der Beantragung der Stammbäume für den Nachwuchs jeweils neu erbracht werden.

Chlamydien-Impfung dient als zusätzlicher Schnupfenimpfschutz, wird allerdings von einigen Züchtern und sogar Tierärzten abgelehnt.
FIP-Schutzimpfung (Feline infektiöse Peritonitis) ist ein relativ neues Impfserum, das einen teilweisen Schutz gegen die tödliche Virusinfektion bietet. Die Anwendung sollte frühestens im Alter von 16 Wochen erfolgen.

Tollwut-Impfung ist sinnvoll für Tiere mit Auslauf, und für solche, die an Ausstellungen teilnehmen, zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Viele Länder schreiben sie für einreisende Tiere ebenfalls vor. Wenn es nicht unbedingt früher sein muß, sollte diese Impfung erst ab fünf Monaten gegeben werden, da erst dann das Immunsystem in der Lage ist, den vollen Impfschutz aufzubauen.

Exakt eine Woche vor den Impfungen ist eine Wurmkur notwendig, da Wurmgifte die Wirkung einer Impfung vollständig blockieren können. Alle Katzen kommen bereits mit Wurmlarven auf die Welt, was übrigens nichts mit mangelnder Hygiene im Züchterhaushalt zu tun hat.




 
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